Wann muss eine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben werden?

All jene Personen, die bei zwei oder mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind und daher zwei oder mehrere „Lohnzetteleinkünfte“ beziehen oder Pensionisten, die zwei oder mehrere Pensionen überwiesen bekommen, sind verpflichtet, bis 30.9.2005 eine sogenannte „Arbeitnehmerveranlagung“ für das Jahr 2004 abzugeben. Dazu sind Sie auch dann verpflichtet, wenn Ihr Arbeitgeber während des Jahres einen Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt hat, obwohl Ihnen dieser nicht gebührte. Erhalten Sie vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung, so besteht freilich auch die Verpflichtung, diese abzugeben. Wie ist die Erklärung einzureichen? Das dazu benötigte Formular L1 erhalten Sie bei jedem Finanzamt oder Sie drucken sich das Formular über die Homepage des Finanzamtes unter www.bmf.gv.at einfach aus. Eine bequeme Art, eine Erklärung einzureichen, ist auch jene über FinanzOnline per Internet. Beim Ersteinstieg ist eine Anmeldung erforderlich. Per Post erhält man dann seine Zugangskennungen (Teilnehmer ID, Benutzer ID und PIN) zugeschickt. Ein weiterer Vorteil dieser Form der Übermittlung ist, dass man sich seine Steuergutschrift oder –nachzahlung auch berechnen lassen kann und somit schon im Vorhinein weiß, was auf einem zukommt. Sind der Steuererklärung irgendwelche Belege oder Beilagen anzuschließen? Belege über geltend gemachte Werbungskosten (wie Arbeitsmittel, Fachliteratur), Sonderausgaben (etwa private Krankenversicherungsbeiträge, Kirchenbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen (wie Arztkosten) sind dem Finanzamt nicht zu schicken. Diese sind erst bei Bedarf – über eine entsprechende Aufforderung des Finanzamtes – nachzureichen. Auch der Jahreslohnzettel braucht nicht beigelegt zu werden, da dieser automatisch dem Finanzamt von ihrem Arbeitgeber bzw. der pensionsauszahlenden Stelle übermittelt wird. Über FinanzOnline können Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung zwar bequem einreichen, ob Sie aber alle Steuersparmöglichkeiten genützt haben und das Formular richtig ausgefüllt haben, sagt Ihnen die Software freilich nicht. Wir helfen Ihnen dabei aber gerne weiter.