Was bringt das neue Abfertigungsmodell ?

Betroffen sind jedenfalls Arbeitsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des neuen Abfertigungskassengesetzes beginnen. Alle anderen können aber auf das neue System umsteigen. Geplant ist, dass der Arbeitgeber mit einer Beitragsleistung in der Höhe von 1,53% der Bruttolohnsumme alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt. Diese Beträge werden vom Arbeitnehmer in eine spezielle Abfertigungskasse eingezahlt, bei der für jeden Arbeitnehmer ein eigenes Abfertigungskonto geführt wird. Endet ein Arbeitsverhältnis, so bleibt das Geld des Arbeitnehmers auf jeden Fall in der Abfertigungskassa. Vorteile für den Dienstgeber Der Vorteil für den Dienstgeber liegt auf der Hand: Bei neuen Dienstverhältnissen tritt an die Stelle von unvorhersehbaren Abfertigungszahlungen die monatliche Zahlung an eine pensionskassenähnliche Abfertigungskassa. Für einen Unternehmer ist das ein großer Vorteil, da er nicht mehr für die Abfertigungen seiner Mitarbeiter haften muss. Die Abfertigungsansprüche gehen ja auf die Kasse über. Vorteile hat das neue Modell natürlich auch für die Übernehmer eines Betriebes, denn sie müssen für die Mitarbeiter, die sie vom Vorgänger übernommen haben, keine Abfertigungszahlungen berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil ist sicherlich im verringerten Insolvenzrisiko zu sehen. Für Klein- und Mittelbetriebe kann die Pensionierung mehrerer Mitarbeiter mit Abfertigungsanspruch existenzgefährdend sein, aber mit der neuen Abfertigung fallen diese Probleme nunmehr weg. Frauenfreundliches Modell Das neue Abfertigungsmodell ist auch besonders frauenfreundlich. Werden Karenzzeiten derzeit nur in wenigen Kollektivverträgen bei der Abfertigungszahlung berücksichtigt, so wird in Zukunft bei der Elternkarenz der Familienlasten-Ausgleichsfonds auf das Abfertigungskonto einzahlen. Gewinnern und Verlierer unter den Arbeitnehmern Zu den Gewinnern auf der Arbeitnehmerseite zählen Jobhopper, Saisonarbeiter und Mitarbeiter, die selbst kündigen. Sie haben nämlich derzeit keinen Abfertigungsanspruch. Nachteile ergeben sich hingegen für alle, die 20 bis 35 Jahre bei einem Arbeitgeber bleiben. Auch die freien Dienstnehmer, die Werkunternehmer sowie die neuen Selbständigen werden zu den Verlierern zählen. Letztere vor allem deshalb, weil sie nicht zu den Arbeitnehmern zählen. Gewinnern und Verlierer unter den Arbeitgebern Vor allem Klein- und Mittelbetriebe sowie Unternehmen mit hoher Mitarbeitertreue wie Banken, Versicherungen und Teile der Industrie werden zu den Gewinnern zählen. Unter den Verlieren finden sich hingegen Hoteliers und Gastwirte wieder – sie ersparen sich derzeit noch in den meisten Fällen die Abfertigung infolge der hohen Fluktuation. Wann dieses neue Gesetz nun beschlossen wird, steht allerdings noch nicht fest.