Elektronische Abgabe der Steuererklärungen In ungewohnt schnellem Tempo wird im Bereich E-Government vorgegangen. Arbeitnehmer können ihre Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline geltend machen, für Unternehmer ist ab bestimmten Umsatzgrenzen die elektronische Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung seit April 2003 verpflichtend. Ab dem Veranlagungsjahr 2003 können dann auch die Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärung über Internet abgegeben werden. Diese Steuererklärungen erstellen sich aber nicht von selbst. Im Normalfall werden wir als Ihr Steuerberater weiterhin diese Erklärungen für Sie erstellen und dann eben online an das Finanzamt übermitteln, anstatt die Erklärungen zur Post zu geben. Fristverlängerung für Steuererklärungen Wer seine Steuererklärungen selbst erstellt, kann sich dafür künftig länger Zeit lassen. Die Frist, bis zu der die Erklärungen beim Finanzamt abzugeben sind, wird nämlich verlängert. Musste man bisher – unter der Voraussetzung, dass man keinen steuerlichen Vertreter hat – die Erklärungen bis Ende März des Folgejahres abgeben, so hat man zukünftig ein Monat länger Zeit, bei elektronischer Einreichung sogar bis Ende Juni des Folgejahres. Wenn Sie von uns steuerlich vertreten werden, können Sie natürlich noch viel länger damit zuwarten. Verlängerung Investitionszuwachsprämie? Beinahe fix ist derzeit (Stand 28.11.2003) die Verlängerung der Investitionszuwachsprämie. Ob die 10%ige Prämie für Investitionen, die über den Durchschnitt der letzten 3 Jahre hinausgehen, nur auf ein Jahr oder sogar noch länger ausgedehnt wird, bleibt abzuwarten. 100% Vorsteuer für Gebäudeanschaffungskosten? Für viel Aufregung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betreffend den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude gesorgt. Aufgrund dieses Urteils sollte es möglich sein, 100% Vorsteuer von Gebäudeanschaffungskosten zu holen, wenn das Gebäude auch nur zu 1% für den unternehmerischen Bereich (etwa als Büro oder Lagerraum) genutzt wird. Bitterer Beigeschmack: Für die Privatnutzung sind wiederum 20 % Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und wollte die Änderungen auch in einem Gesetz verankern. Er ging jedoch einen Schritt weiter und sah vor, auch die Entnahme eines Grundstückes, die derzeit unecht umsatzsteuerbefreit ist, mit 20 % Umsatzsteuer zu belasten. Was natürlich zu erheblichen Nachteilen führen würde und nur dadurch vermieden werden könnte, dass ein Grundstück in Zukunft nicht mehr entnommen sondern verkauft wird. Ob die ganze Sache noch abgeschwächt wird oder nicht, wissen wir erst Mitte Dezember 2003, denn dann sollen diese Neuerungen im Nationalrat behandelt werden.