Entfall des DBs bei Auslandssachverhalten Seit kurzem vertritt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen zum Dienstgeberbeitrag (DB) bei Auslandssachverhalten eine neue Ansicht. Der DB fällt nun – vereinfacht ausgedrückt – nur dann an, wenn eine österreichische Sozialversicherungspflicht besteht und diese infolge der EG-Verordnung 1408 (gültig für alle EWR-Staaten und die Schweiz) nicht aufgehoben ist. Die neue Rechtsansicht gilt auch für vergangene Zeiträume. Wir empfehlen Ihnen daher eine unverzügliche Überprüfung auf entsprechende Rückforderungen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Pauschalierter Dienstgeberbeitrag entfällt für April und Mai 2003 Ab dem 01.04.2003 fällt generell für geringfügig Beschäftigte infolge einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) kein pauschalierter Dienstgeberbeitrag an. Das neue Dienstgeberabgabegesetz – DAG“ wird voraussichtlich im Juni in Kraft treten. Für die Monate April und Mai 2003 fällt daher nur der UV-Beitrag von 1,4 % an. „