Bisher mussten Rechnungen eines Unternehmers folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers,
- den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der Leistung,
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
- den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich
- die sonstige Leistung erstreckt,
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,- nicht übersteigt, sind jedoch Vereinfachungen vorgesehen. Ab 1. 1. 2003 müssen aber zusätzlich zu den bisher erforderlichen noch folgende Angaben gemacht werden:
- das Ausstellungsdatum,
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird und
- die vom Finanzamt dem Unternehmer erteilte Umsatzsteuer – Identifikationsnummer.
Denken Sie also daran, allfällige EDV Umstellungen zeitgerecht vorzunehmen.